Nicht geregelte Anwendungen außerhalb der Zulassung
Die Anwendungsbedingungen von Befestigungen sind im Allgemeinen in Zulassungen – Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) – geregelt. Sie beinhalten neben der Beschreibung des Bauprodukts auch die charakteristischen Kennwerte, die die Grundlage für die Bemessung der Befestigungen nach zum Beispiel [1] sind. In der Baupraxis steht der Ingenieur immer wieder vor der Schwierigkeit, dass die ETAs nicht die „vor Ort anzutreffenden Anwendungsbedingungen“ abdecken.
Eine solche Aufgabenstellung gilt für Befestigungen in Leichtbeton. Leichtbeton ist ein Beton mit gegenüber Normalbeton teilweise deutlich verminderter Dichte. Die Rohdichten von Leichtbetonen nach DIN 1045-2 [2] betragen 800 kg/m³ bis 2000 kg/m³.
Derzeit stehen dem Anwender bei der Planung von Befestigungen im Ankergrund Leichtbeton keine zugelassenen Systeme zur Verfügung. In diesen Fällen ist für das Bauprodukt eine Zustimmung im Einzelfall gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen zu erwirken. Ob das Bauprodukt mit diesen Eigenschaften bei dem jeweiligen Bauvorhaben eingesetzt werden darf, entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde im Genehmigungsverfahren.
In dem Beitrag werden neben dem prinzipiellen Vorgehen zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall mögliche Befestigungssysteme für den Ankergrund Leichtbeton genannt. Darüber hinaus werden Versuchsergebnisse vorgestellt. Die Tragfähigkeit von Befestigungen im Leichtbeton wird mit den Werten für Normalbeton verglichen.