Über den Erhalt einer allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Parkhausdeckenplatten mit Carbonbeton
Carbonbeton ist ein junger Werkstoff, bei dem Carbonfaserstränge als Verbundwerkstoff in Form von nichtmetallischer Bewehrung im Beton eingesetzt werden und für den noch keine langjährigen Erfahrungen vorliegen. Für die Verwendung von Carbonbeton in Parkhausdeckenplatten ist deshalb ein Anforderungsprofil festzulegen, zu welchem im Wesentlichen die Temperatur in Höhe der Bewehrungslage, die geplante Nutzungsdauer, eine zu erwartende Dauerbeanspruchung sowie ein möglicher Einfluss des alkalischen Milieus und eventuell vorhandene Feuchtigkeit im Bauteil zählen. Zudem eine dynamische Beanspruchung, die zwar normativ nicht vorgesehen ist, aber durchaus den Verbund zwischen Beton und Bewehrung nachteilig beeinträchtigen kann. Hieraus resultiert ein Versuchskonzept, bei dem weiterhin im Vergleich zum bisherigen Einsatzgebiet von Carbonbeton, (Verstärken, Sanieren und Ertüchtigen) kein hochfester Feinbeton, sondern ein normalfester Beton mit einem Großkorn von 16 mm verwendet wird.
Aus diesem Anforderungsprofil wurde ein Versuchskonzept abgeleitet, bei dem ein sogenannter Dauerstandversuch mit der Überlagerung maximal möglicher Randbedingungen im Zentrum stand. Das heißt eine Dauerbeanspruchung in mindestens der Größenordnung der zuvor ermittelten Kurzzeitfestigkeit in einer wässrigen Lösung mit einem pH‑Wert von 13,7 und einer Prüftemperatur, die 15 K unter der Glasübergangstemperatur des Tränkungsmaterials von der Bewehrung liegt. Hiermit kann in einem Zeitraffertest und der Arrheniusbeziehung die Festigkeit zum Zeitpunkt der geplanten Nutzungsdauer ermittelt werden. Bauteilversuche im Maßstab 1:1 lieferten außerdem Bemessungswerte auf der Widerstandseite. Ein systematisch aufbauendes, erfolgreich absolviertes Prüfkonzept und ein Qualitätssicherungskonzept lieferten die Grundlage für eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung von Parkhausdeckenplatten mit Carbonbeton.