DAfStb-Richtlinie
„Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“
Entwicklungen im Bereich nichtmetallischer Bewehrungen zeichnen sich sowohl in Deutschland mit dem C3-Projekt (z. B. [1]), mit Zulassungen und mit Pilotprojekten, als auch in Europa mit der Aufnahme von faserverstärkter Kunststoffbewehrung (FVK) in den Eurocode 2 ab. Daher wurde beim DAfStb im März 2018 mit der Bearbeitung einer Richtlinie gestartet.
Der Fokus der DAfStb-Richtlinie für Bauteile mit nichtmetallischer Bewehrung liegt auf dem Neubau. Vorrangig sollen in der Richtlinie die Bemessung und die Prüfkonzepte geregelt werden. Die Bereiche der Produktanforderungen und Ausführungsregeln sollen zunächst nur bei Schnittstellen mit der Bemessung behandelt werden. Zur Erleichterung der späteren Validierung und Sicherung des Wissens wurde zudem begonnen, Datenbanken zu bereits ausgeführten Projekten und Forschungsprojekten zu erstellen.
Der Richtlinienentwurf besteht aus vier Teilen:
Teil 1: Bemessung und Konstruktion
Teil 2: Bewehrungsprodukte
Teil 3: Hinweise zur Bauausführung
Teil 4: Empfehlungen für Prüfverfahren
Um zeitnah die praktische Anwendung für einige Standardfälle zu erleichtern, wurde im Teil 1 der Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Dies betrifft zum einen die Art der Bauteile, die ohne ergänzende Bemessungsregeln in Zulassungen mit der Richtlinie bemessen werden dürfen, und zum anderen die Gültigkeitsgrenzen der Modelle (z. B. Mindest- oder Maximalwerte für bestimmte Materialkennwerte).
Der Gültigkeitsbereich wurde wie folgt eingegrenzt:
„Schlaffe“ Bewehrung (keine Vorspannung)
Bauteile mit Querkraftbewehrung aus stabförmigen Elementen (keine Gelege)
EN 206-1-Betone
(ohne Leichtbeton)
Bauteile mit überwiegend
statischer Beanspruchung (keine Ermüdungsbeanspruchung)
Flachgründungen sind ent-
halten
kein Ansatz der Bewehrung als Druckbewehrung.
Durch den reduzierten Anwendungsbereich soll der Entwurf der Richtlinie möglichst bis Mitte 2021 fertiggestellt sein.