Innenseiten von Elementwänden
Eine Elementwand soll im Gebrauchszustand monolithisch wirken. Es soll also ein fester Verbund zwischen den Schalen und dem Füllbeton vorhanden sein. Der erreichte Verbund beeinflusst insbesondere die:
Tragwirkung, also die in der Fuge übertragbare Kraft (DIN EN 1992-1-1 sehr glatt bis verzahnt)
Verbundwirkung hinsichtlich Schallschutz (schwingt eine dicke Wand oder drei „Scheiben“)
Verbundwirkung hinsichtlich Dichtigkeit bei wasserundurchlässigen Konstruktionen
Für den statischen Ansatz gibt die DIN EN 1992-1-1 die vier Möglichkeiten von sehr glatt, glatt, rau bis sehr rau vor. Das aus Lenz und Zilch [1] entnommene Bild verdeutlicht die Möglichkeiten.
Rau wird also durch um 3 mm herausstehende Körner (Freilegen) oder Herstellen einer Grundrauigkeit mit einer mittleren Rautiefe um die gedachte mittlere Oberflächenlinie von ± 1,5 mm erreicht.
In der neuen DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (geplantes Erscheinen Ende 2017/Anfang 2018) wird jetzt die Forderung „rau“ nach DIN EN 1992-1-1 übernommen, also die Anforderung der mittleren Rautiefe von 0,9 mm auf 1,5 mm angehoben.
Neu sind insbesondere die Verpflichtung zur Kontrolle und Dokumentation der Rautiefe im Werk und die stichprobenhafte Kontrolle durch Sichtprüfung auf der Baustelle.
Daneben wird aber in der WU-Richtlinie auch das Ziel angegeben, dass ein Verbund und eine hohlraumfreie Verbindung zwischen Kernbeton und Schalen herzustellen ist. Dies geht über die Rauheit hinaus. In manchen Ausschreibungen wird bereits das „Freilegen des Gesteins und Entfernen des gesamten Zementsteins“ gefordert. Den gesamten Zementstein zu entfernen, ist sicher nicht sinnvoll, sich dabei selbst „nur“ auf die herausstehenden groben Gesteinskörner zu beschränkken, also eine Waschbetonstruktur anzustreben, ist bei Elementwänden technisch nicht umsetzbar. Was die neuen Regelungen für Hersteller und Baustelle bedeuten, wird im Vortrag an Praxisbeispielen erläutert.