Ladungssicherung von Betonfertigteilen
Deutschland hat als Transitland das höchste Verkehrsaufkommen in Europa. Bei routinemäßigen Kontrollen der Ladungssicherung auf Lkw durch die Polizei stellt sich in der Praxis häufiger die Frage, ob im konkreten Fall eine Ladung korrekt gesichert ist. Der Interpretationsspielraum ist dabei für Betonwaren und Betonfertigteile eher groß. Erschwerend kommt hinzu, dass das Polizeiwesen Ländersache ist. Was in Nordrhein-Westfalen gerade noch bei Kontrollen der Ladungssicherung durchgeht, kann in Niedersachsen möglicherweise beanstandet werden. Die neue Richtlinie VDI 2700 Blatt 10.3 will hier für eine einheitliche Regelung sorgen.
Generell muss die Ladung so gesichert sein, dass sie weder verrutschen noch umfallen, verrollen, herabfallen oder ein Umschlagen des Fahrzeugs verursachen kann. Für die Ladungssicherung von paketierten Betonwaren stellt die VDI 2700 Blatt 10.3 eine Vielzahl geeigneter Methoden von Verlade- und Sicherungsvarianten auf verschiedenen Fahrzeugtypen zur Verfügung.
Die Richtlinie wendet sich an Absender, Frachtführer, Verlader, Fahrer, Fahrzeughalter und diejenigen, die kraft Gesetzes, Verordnung, Vertrags oder anderen Regelwerks für die Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich sind.
Schutz für Verkehrsteilnehmer
Herausgeber der Richtlinie VDI 2700 Blatt 10.3 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung von Betonfertigteilen; Paketierte Betonwaren“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (VDI-GPL). Die Richtlinie ist ab August 2018 zum Preis von EUR 86,20 beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) erhältlich und ersetzt den Entwurf von Februar 2017. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/2700-10.3 oder www.beuth.de möglich. VDI- Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
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