Neue Broschüre zu Auffangbauwerken
Bauwerke für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen bei Planung, Bau, Betrieb, Abbruch und Entsorgung gesetzlichen Regelungen und behördlichen Auflagen. Die materialtechnologischen und konstruktiven Möglichkeiten qualifizieren den Baustoff Beton für Bauwerke im Bereich des Umweltschutzes, bei denen wasserrechtliche Ansprüche einzuhalten sind. Kommen Beton-Bauteile zum Einsatz, die als Sekundärbarriere wassergefährdende Stoffe zurückhalten sollen, erfordert dies über das übliche Maß hinaus eine vorausschauende Planung.
Für alle am Bau Beteiligten ergeben sich äußerst...