Oberflächen von konstruktiven Fertigteilen /
Standard-Ausführung nach FDB-Merkblatt Nr. 1

Konstruktive Fertigteile werden im Wesentlichen im klassischen Industrieund Gewerbebau eingesetzt. Sie bilden z. B. mit den Dachbindern,
Balken, Riegeln, Abfangbalken und Stützen die Tragglieder der Gebäude.
Vielfach ergänzen weitere Stahlbetonfertigteile für Brandwände, Treppenhäuser, Büroeinbauten, etc. diese Konstruktionen. Die spätere Nutzung dieser Gebäude steht im Vordergrund, dennoch haben die Bauherren einen Anspruch an das optische Erscheinungsbild.

Die im späteren Bauwerk sichtbar bleibenden Oberflächen der Fertigteile sind die so genannten Sichtbetonflächen. Diese sind sowohl die geschalten Flächen als auch die Einfüllseiten der Stahlbetonfertigteile. Die geschalten Flächen genügen in aller Regel den Anforderungen der üblichen Sichtbetonklasse 2 (SB2) gemäß dem „Merkblatt Sichtbeton“ des Deutschen Beton- und Bautechnikverein E.V. (DBV). Diese Sichtweise wird in der Praxis von Architekten, Planern, Bauunternehmen und Fertigteilwerken gleichermaßen einvernehmlich geteilt. Deshalb ist bei der Überarbeitung des Merkblatts Nr. 1 „Sichtbeton“ von der Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. (FDB) diese Anforderung (SB2) erstmals als Standard für Fertigtele definiert worden.

Stützen und Wandplatten werden in der Regel im Werk liegend hergestellt. Daher bleibt die Einfüllseite im späteren Bauwerk oft sichtbar. Hier definiert das Merkblatt die Oberflächenbearbeitung „abgezogen und mit der Glättkelle von Hand geglättet“ als Standardausführung. Langjährige Erfahrungen und Rückmeldungen von vielen Fertigteilwerken bestätigen diese Ausführung in der Praxis. Im Merkblatt werden weitere Möglichkeiten der Oberflächenausbildung genannt, deren Erscheinungsbild beschrieben und Vor- und Nachteile aufgelistet.

Die Ausschreibung von Stahlbetonfertigteilen ohne ausgeprägte Gestaltungabsicht kann nun sehr einfach mit Bezug auf das neue Merkblatt als Standardausführung erfolgen. Sind davon abweichende
Ausführungen gewünscht, dient die Checkliste des neuen FDB-Merkblatts Nr. 14 als Hilfe zur eindeutigen Leistungsbeschreibung in Ausschreibungen.

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