Positive Nebenwirkungen

In wenigen Wochen, am 01. Juli 2013, löst in der Europäischen Union (EU) die Bauprodukteverordnung (BauPVO) die Bauproduktenrichtlinie (BPR) vollständig ab. Für jedes Produkt, das von einer harmonisierten Europäischen Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, muss der Hersteller eine Leistungserklärung erstellen. Die Leistungserklärung ist die Voraussetzung dafür, dass das Produkt mit dem CE-Kennzeichen versehen wird und frei innerhalb der Grenzen der EU gehandelt werden kann.

Schon im Vorfeld kostete die anstehende Umstellung die Betroffenen Zeit, Nerven und Geld: Sie mussten sich schlau machen, Aktenordner wälzen, Fachleute befragen und Informationsveranstaltungen besuchen. Und selbst nach dem 01. Juli werden nicht alle Fragen beantwortet sein.

Dennoch gibt es auch positive Nebenwirkungen: Die Hersteller haben die Leistungserklärung verfasst und noch einmal mit unverstelltem Blick auf das eigene Produkt und die anstehende Konkurrenzsituation geschaut. Eher passive Branchenvertreter haben sich interessiert, engagiert und mit ihren Kollegen an einen Tisch gesetzt, oftmals an den Tisch eines nationalen Verbands, der dadurch gestärkt wird.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2013 Was erwartet die Hersteller?

Auswirkungen der neuen Bauproduktenverordnung auf die CE-Kennzeichnung

Am 4. April 2011 wurde die „Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung...

mehr
Ausgabe 12/2013 Bundesverband Porenbetonindustrie

Porenbetonindustrie gerüstet für neue BauPVO

Die Porenbetonindustrie hat sich rechtzeitig auf die Veränderungen der zum 1. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO / EU Nr. 305/2011) eingestellt. Inhaltlich führt die...

mehr
Ausgabe 02/2016 Zum Stand des Umbaus des bauaufsichtlichen Konzepts

Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B

Im Urteil vom 16. Oktober 2014 stellt der Gerichtshof fest, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die Verpflichtungen der Bauproduktenrichtlinie (Rechtssache C-100/13) verstoßen hat, weil sie...

mehr
Ausgabe 02/2016 Hintergründe, Auslegung, Konsequenzen

Das EuGH-Urteil –

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bewirkt für Deutschland einen kompletten Umbruch in der Zulassung für CE-gekennzeichnete Bauprodukte: In einem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014...

mehr

QDB-Fachtagung 2011: Viel Neues zur Bauproduktenverordnung, Bauwerksabdichtung und Betoninstandsetzung

Die Fachtagung der Qualitätsgemeinschaft Deutsche Bauchemie e.V. (QDB) erfreut sich in Branchenkreisen großer Beliebtheit. Rund 100 Experten aus Planungsbüros, Behörden, notifizierten Stellen, der...

mehr