Porenbetonindustrie
gerüstet für neue BauPVO
Die Porenbetonindustrie hat sich rechtzeitig auf die Veränderungen der zum 1. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO / EU Nr. 305/2011) eingestellt. Inhaltlich führt die neue Verordnung, die vollständig die bisher gültige Bauproduktenrichtlinie ablöst, die Intention des freien Warenverkehrs von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fort.
Leistungserklärung ersetzt Konformitätserklärung
Die bekannte CE-Kennzeichnung von Bauprodukten bleibt unverändert bis auf den Punkt, dass diese eindeutig Bezug auf die auszustellende Leistungserklärung nimmt.
Eine der wichtigsten...