Unterschiedliche Festigkeitsergebnisse im Lieferwerk und auf der Baustelle, insbesondere bei F5/F6-Betonen – wer haftet?
Üblicherweise steht bei Betonlieferverträgen mit größeren Baufirmen ein Satz wie:
„Der Nachweis für die vertraglich vereinbarte Druckfestigkeitsklasse wird an den auf der Baustelle hergestellten Probekörpern geführt.“ Dies wurde auch hier wirksam vereinbart.
Bei sehr weichen Betonen ist ein Entmischen des Betons bei Überverdichtung zu erwarten, daher dürfen derartige Betone nur leicht gerüttelt oder gestochert werden.
Gemäß geübter Laborpraxis ist die Würfelherstellung auf einem Rütteltisch durchzuführen, der bei F5/F6-Betonen oft zu viel zu hoher Verdichtungsenergie führt. Die Folge sind Würfel,...