Erfolgreiches Fachsymposium Betoninstandhaltung

Rund 300 Teilnehmer hörten beim diesjährigen Fachsymposium die sieben Vorträge zur Betoninstandhaltung (Figure: Rita Jacobs)

Rund 300 Teilnehmer hörten beim diesjährigen Fachsymposium die sieben Vorträge zur Betoninstandhaltung (Figure: Rita Jacobs)
300 Teilnehmer aus allen Bereichen der Betoninstandsetzung trafen sich am 01. Februar in Dortmund zum 26. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“, das die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) in Kooperation mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) durchführte. Vertreter von öffentlichen und privaten Auftraggebern, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgern, Ingenieurbüros, aber auch Architekten, Sachverständige und Unternehmen der Bauwirtschaft sowie Produkthersteller und Studenten mit ihren Professoren beziehungsweise Meisterschüler des Baugewerbes profitierten von einem spannenden Themenmix. Die insgesamt sieben Referate bezogen sich auf unterschiedliche Bereiche der Betoninstandhaltung, griffen mit dem neuen Werkvertragsrecht ein schwieriges juristisches Thema auf und machten auch vor dem Problem der Nachwuchssicherung nicht halt. Zusätzlich informierten 25 Aussteller aus dem gesamten Bereich der Betoninstandhaltung über Instandsetzungsprodukte, Geräteeinsatz, Güteschutz und Weiterbildung. Die Tagung will neben der Vermittlung von technischen Informationen auf das Thema Betoninstandsetzung aufmerksam machen. Im Vordergrund steht der Qualitätsgedanke.

Spannend wurde es, als Dipl.-Ing. Dieter Schmidt, Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft, über die Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung des Tunnel Köln-Kalk, Grenzstraße, unter besonderer Berücksichtigung der ZTV-ING berichtete. Da der Beton im Bereich der Tunnelfugen hohe Chloridgehalte bis in eine Tiefe von 7 cm, teilweise sogar 13 cm aufwies, schied gemäß ZTV-ING eine Beschichtung mittels PCC aus. Für die Instandsetzung der Sohlen wurde daher ein Betonersatz eingesetzt, für die Wände ein Spritzbetonauftrag und für die Decke wurde eine Sanierung mittels Kathodischem Korrosionsschutz gewählt. Die Brandschutzertüchtigung erfolgte durch den Einsatz eines Betonersatzsystems zur Erhöhung der Betondeckung. Insgesamt boten die Maßnahmen neben der Möglichkeit einer besseren Bauwerkskontrolle auch den Vorteil der Rekarbonatisierung des Altbetons. „Durch die Maßnahme,“ so Dipl.-Ing. Dieter Schmidt, „ist der Tunnel wieder für die nächsten Jahrzehnte gerüstet.“

Über erste Erfahrungen aus der Praxis zum „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“, das mit Wirkung zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten ist, berichtete RA Dr. Martin Stelzner, Kapellmann & Partner mbB, Mönchengladbach. Dabei wurde deutlich: Nahezu alle Bau- und Planungsverträge im geschäftlichen Bereich sind von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen, die alle Aspekte der Projektrealisierung, von der vertraglichen Gestaltung von Bau- und Planerverträgen, dem Nachtragsmanagement bis hin zur Abnahme beeinflussen. Stelzners Einschätzung: „Es wird vermehrt bereits bei Abschlagszahlungen zu Konflikten kommen.“ Gleichzeitig geht er davon aus, dass das einstweilige Verfügungsverfahren große Bedeutung erlangen wird. Positiv: „Ingenieure und Architekten werden graduell von Haftungsrisiken entlastet.“

Das nächste Fachsymposium der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) ist bereits geplant und wird am 05. Februar 2019 stattfinden.

 

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Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V. (LIB)

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47809 Krefeld/Germany

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