Aufbau der Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“

Teil 1: behandelt die Bemessung und Konstruktion von nichtmetallischen Bewehrungen und orientiert sich inhaltlich an DIN EN 1992-1-1. Sofern nicht anders geregelt, gelten die entsprechenden Abschnitte der DIN EN 1992-1-1 und des zugehörigen Nationalen Anhangs.

Teil 2: enthält Anforderungen und Angaben zu den Bewehrungsprodukten.

Teil 3: gibt Hinweise zur Bauausführung und ist inhaltlich entsprechend DIN EN 13670 aufgebaut. Sofern nicht anders geregelt, gelten die entsprechenden Abschnitte der DIN EN 13670 und der DIN 1045-3.

Teil 4: enthält Empfehlungen für Prüfverfahren zur Ermittlung der benötigten Angaben und Kennwerte der Bewehrungsprodukte.

Teil 5: bietet Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen für die Verwendbarkeit der Bauprodukte, d. h. der nichtmetallischen Bewehrung, und die Anwendbarkeit der Bauart (kurz: Ver- und Anwendbarkeitsnachweise).

Bei der Verwendung der Solidian Grid als Bewehrung für statisch relevante Bauteile sind folgende Randbedingungen einzuhalten

(gültig für alle Expositionsklassen sowie Innen- wie auch Außenbauteile):

– Bewehrungsgitter zur Bewehrung von Betonbauteilen mit vorwie- gend ruhender Belastung;

– Betonrezepturen nach DIN EN 206-1 und DIN EN 13670 mit Beton- festigkeitsklassen von C30/37 bis C70/85 mit Begrenzung des Größtkorns auf maximal 16 mm;

– Minimale Bauteildicke: 30 mm (mittige Anordnung der Bewehrung)

– Bei größeren Bauteildicken wird eine Betonüberdeckung von min-
destens 14 mm benötigt;

– Beachtung der sonstigen Randbedingen entsprechend der DAfStb- Richtlinie – „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“;

– Es dürfen aktuell nur Bauteile bewehrt werden, für die keine rech-
nerische Querkraftbewehrung erforderlich ist.

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