Reinforcement
(10) DE 10 2019 123 256 A1
(22) 30.08.2019
(43) 04.03.2021
(57) Bei einer Bewehrung bzw. einem Teil einer Bewehrung (P), insbesondere für Beton, Betonfertigteile und Ortbeton, mit zumindest einer Schiene (5,6), die mit Distanzhaltern (1) besetzt ist, wobei zwischen dem Distanzhalter (1) und der Schiene (5,6) mindestens eine Klebeverbindung vorgesehen ist, soll zwischen die Distanzhalter (1) und die Schiene (5,6) ein Streifen (11.1,11.2) eingelegt sein.
(71) Elsässer, Reinhold, 78187 Geisingen, DE