Transportankersysteme für Betonfertigteile – einheitliche und praxisgerechte Regelungen?
Betonfertigteile werden in Deutschland üblicherweise mittels serienmäßig gefertigter Transportankersysteme transportiert. Deren Einbau und Verwendung ist durch die in der BGR 106 [1] festgelegten Regeln der Bau-Berufsgenossenschaft (Fassung vom April 1992) geregelt, die in 2006 durch Grundsätze für die Prüfung von Transportankersystemen [2] ergänzt wurden. Diese Regelungen wiederum basieren wesentlich auf den Sicherheitsregeln für Transportankersysteme ZH 1/17 [3] aus dem Jahre 1986. Neuere Regelungen gibt es nicht.
Im europäischen Ausland kommen neben den serienmäßig hergestellten Transportankersystemen hingegen häufig von den Fertigteilwerken selbst gefertigte „Transporthilfen“ zum Einsatz. Die Verwendung beider Arten von Transportankern deckt der im Mai 2008 veröffentlichte Sachstandsbericht CEN/TR 15728 „Design and Use of Inserts for Lifting and Handling“ [4] ab, der jedoch aufgrund von Sicherheitsbedenken bei der Bemessung der Transportanker nach den dort angegebenen Verfahren in Deutschland nicht eingeführt wurde.
Die einheitliche und praxisgerechte Verwendung von Transportankersystemen und...