Betonpflasterbauweisen als Maßnahme zur Reduzierung von Umweltwirkungen
Vom Europäischen Parlament wird in immer stärkerem Maße der Rahmen des nationalen Umweltrechts bestimmt. Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa bildet die Grundlage für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Ein weiteres bedeutsames Umweltthema ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Zu diesen beiden Schwerpunktthemen haben die zuständigen FGSV-Gremien in den zurückliegenden Jahren bereits...