Betonpflastersteine und -platten mit der Eigenschaft, der Umgebungsatmosphäre Wärme zu entziehen, zu speichern und abzugeben, ohne fühlbar aufzuheizen ...
(10) DE 20 2012 005 848 U1
(22) 14.06.2012
(45) 06.06.2013
(73) Sauerborn, Reinhold, 56753, Mertloch, DE
(57) Hauptanspruch: Betonpflastersteine und Betonplatten mit der Eigenschaft, bei fest definierbaren Temperaturen Wärme freizusetzen, die ein Überfrieren verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass ein entsprechender Stoff eingebaut wird, der diesen Vorgang ermöglicht.