Das neue Mediationsgesetz

Chancen zur außergerichtlichen Einigung aus ingenieurfachlicher Sicht

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Mit dem Mediationsgesetz wurde die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen 2008/52/EG umgesetzt. Die Mediation als alternatives außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument wird nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Mediation bedeutet Konfliktbearbeitung unter Mitwirkung neutraler Dritter als Vermittler. Diese dritte Partei hat keine Entscheidungsbefugnis. Sie ist für das Setting, das Verfahren und die Fairness...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2013 Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten

Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung

Gerade in der Bauindustrie kommt es häufig zu Streit, etwa weil es Verzögerungen gibt, der Umfang des Auftrags sich ändert oder Mängel gerügt werden. Solche Auseinandersetzungen entstehen oft,...

mehr
Ausgabe 05/2024

Und ewig streiten die Erben – Konfliktvermeidung in Familiengesellschaften, nicht nur bei der Vermögensnachfolge

Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einer Familiengesellschaft ist ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie...

mehr
Ausgabe 12/2011 Steinveredelung kompakt

Frima entwickelt neue Stock- und Bossieranlage

Mit der Frima-Anlage lassen sich sowohl grobkörnige (einschichtige), rustikale als auch feinkörnige Oberflächen von Pflaster, Platten, Palisaden, Bordsteinen und Mauersteinen bearbeiten. Das...

mehr