Dauerhaftigkeit von Kleinkläranlagen
und deren Behältermaterialien
Mit Einführung der Version EN 12566-3:2005+A2:2013 änderte sich der Nachweis der Dauerhaftigkeit von Kleinkläranlagen (KKA) und deren Behältermaterialien grundlegend. Bisher genügte der Nachweis im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle. Hersteller von KKA konnten mittels eines technischen Datenblattes etwa für Kunststoffe aufzeigen, dass die in der Norm geforderten Materialkennwerte erfüllt waren. Seit September 2013 fordert die EN 12566 den Nachweis der Dauerhaftigkeit, beziehungsweise die Erstprüfung durch ein notifiziertes Prüfinstitut. Ein kurzer Satz definiert in der EN 12566-3 die...