Wassergefährdende Stoffe und Kleinkläranlagen
Am 24. April 2011 trat die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft und ersetzte am 01. Juli 2013 die bis dahin gültige Bauproduktenrichtlinie vollständig. Auch in der neuen BauPVO werden Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte festgelegt, um die Tauglichkeit (Brauchbarkeit) zu gewährleisten und um die Gesundheit und Sicherheit von involvierten Personen sicherzustellen. Wesentliche Anforderungen an Bauwerke sind unter anderem die „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ sowie der „Brandschutz“. Darüber hinaus dürfen keine schädlichen Einflüsse aufgrund der „Freisetzung gefährlicher...