Die neuen Richtlinien der FLL
Im Juli 2018 hat die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) eine grundlegende Überarbeitung der „Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“ herausgegeben. Darin wird nun klar zwischen „Pflaster mit Rasenfugen“ und „Rasengittersteinen“ sowie weiteren Bauweisen unterschieden. In vier Abbildungen sind Schichtaufbauten für verschiedene Belastungssituationen dargestellt. Von diesen sogenannten Nutzungskategorien wurden die ersten drei (N 1 bis N 3) aus der ZTV-Wegebau (FLL 2013) übernommen. Wegen der besonderen Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken wurde die Nutzungskategorie N Fw ergänzt.
Bezüglich der Eigenschaften von Pflastersteinen, Platten und Rasengittersteinen wird auf die TL Pflaster-StB sowie auf die Bund Güteschutz Beton-Richtlinie „Nicht genormte Betonprodukte“ (BGB-RiNGB) verwiesen. Zusätzlich müssen die Produkte für die vorgesehene Belastung / Nutzungskategorie geeignet sein. Für das Bettungs- und Füllsubstrat fordert das Regelwerk unter anderem: Gehalt an organischer Substanz von 1 bis 3 Massen-%, Wasserdurchlässigkeit mind. 1 x 10-5 m/s, Wasserkapazität zwischen 20 und 40 Vol.-% sowie Grenzwerte zur Luftkapazität, zum Salzgehalt und zum pH-Wert.
Auch für den eingebauten begrünbaren Belag bestehen Qualitätsvorgaben, beispielsweise zur Ebenheit mit einem zulässigen Stichmaß unter der Richtlatte von 12 mm bei 4 m Messpunktabstand, von 10 mm bei 2 m Mess-punktabstand und von 8 mm bei 1 m Mess-punktabstand. Diese Maße beziehen sich auf die Oberseite der Belagsmaterialien, da die Oberfläche des Fugensubstrats ca. 20 mm unter deren Oberkante liegen soll. Ferner muss die Wasserinfiltrationsrate mind. 18 mm/h erreichen und die Abweichung von der Sollhöhe darf nicht mehr als 20 mm betragen.
Dieses FLL-Regelwerk soll sich als „anerkannte Regel der Technik“ einführen. Momentan sollten die Baubeteiligten seine Anwendung vereinbaren, um verlässliche Standards zu schaffen.