Europäische Normung als Chance für Betonbehälter!
Seit dem Frühjahr 2013 wurde durch einen Zusammenschluss von Herstellern von Kleinkläranlagen aus Beton aus dem gesamten Bundesgebiet ein gemeinschaftlicher Arbeitskreis gebildet, um eine Plattform für Lobbyarbeit und brancheneinheitliche Vertretung für die Hersteller zu bieten. Hierdurch konnten wichtige Gremien zur Entscheidungsfindung neu besetzt und mit technischem Input versorgt werden. Auch die Verbesserung der Außendarstellung durch die Gestaltung und Herausgabe von Flyern und einem Merkblatt „Kleinkläranlagen aus Beton – Planung, Einbau und Betrieb“
(geplante Veröffentlichung im Frühjahr 2018) wird deutschlandweit wahrgenommen und geschätzt. Bereits in den ersten Sitzungen des Arbeitskreises wurde deutlich, dass auch bei der Berechnung beziehungsweise beim Nachweis der Standsicherheit praxisgerechtere Nachweise wünschenswert wären, allerdings konnten weder im Normenausschuss Bauwesen noch im Normenausschuss Wasserwesen beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) Ergänzungen oder eine Berücksichtigung in bereits existierenden deutschen und europäischen Normen erreicht werden.
Besonders erfreulich war deshalb der Umstand, dass der vom Europäischen Komitee für Normung zuständige Consultant für die Normenreihe EN 12566 der Working Group 41 empfohlen hat, die Standsicherheit von Kleinkläranlagen im Rahmen der europäischen Normung verbindlich zu regeln. Diese Chance werden die Hersteller nutzen, da sich Behälter aus Beton bekanntermaßen durch ihre hohe Tragfähigkeit und Standsicherheit auch in befahrbaren Bereichen auszeichnen. Beton und Stahlbeton können konventionell oder auch mittels Finite-Element-Methode (Abb.) berechnet werden, was eine normative Regelung in Anlehnung an die vorhandenen Eurocodes ohne weiteres ermöglicht.