Inhaltsbestimmung an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik
Um die Gebrauchstauglichkeit sicherzustellen, bezieht man sich auf die anerkannten Regeln der Technik (a. R. d. T.), denen damit eine hohe Bedeutung zur Bestimmung des Leistungssolls zukommt, ohne dass es ein einheitliches Verständnis zu den konkreten Inhalten gibt. Der Vortrag geht auf die unterschiedlichen Aspekte der a. R. d. T. ein und unterbreitet Vorschläge zur Inhaltsbestimmung.
Die Gebrauchstauglichkeit stellt auf die Freiheit von Fehlern ab, die während der vorgesehenen Nutzungsdauer zu einer Beeinträchtigung des Werks, zu einem Mangelphänomen (Schaden), führen könnten. Wenn etwas...