Lücke nach dem Ü
Keinen Platz mehr gibt es in Deutschland für das Ü-Zeichen, auf Bauprodukten, die bereits das CE-Zeichen tragen. So will es die Europäische Union im Sinne eines freien Warenverkehrs. Betroffen sind unter anderem auch die „harmonisierten Bauprodukte“ Betonfertigteile und vorgefertigte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/13 und die darauf folgenden Änderungen der Bauregellisten A und B durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellen die Betonfertigteilbranche vor ein Dilemma: Denn laut der in Deutschland geltenden Musterbauordnung müssen Hersteller und Verwender weiterhin nachweisen, dass bei Verwendung eines Bauprodukts „die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die gesetzlichen Anforderungen erfüllen“. Sprich: Das, was bisher mit dem Ü-Zeichen nachgewiesen wurde, müssen die am Bau Beteiligten anderweitig nachweisen. Wie das geschehen soll, dazu gibt es nach wie vor keine klare Ansage.
Püz-Stellen, Güteschutz, Verbände und andere Branchenorganisationen füllen einstweilen die Lücke, die das Ü‑Zeichen hinterlässt, durch Übergangslösungen, etwa durch das Ersetzen des Übereinstimmungszertifikats durch ein Produktzertifikat und zugehörige Handlungsempfehlungen. Eine eindeutige Lösung ist aber weiter dringend nötig. Übrigens: Auch die Fachredaktionen würden sich darüber freuen. Denn derzeit will kaum ein Branchenvertreter den Schwebezustand gegenüber den Medien kommentieren oder gar eine Prognose über die weitere Entwicklung wagen.