Recyclingbrechsand
Feine rezyklierte Gesteinskörnungen (Brechsande) sind derzeit in DIN EN 197-1 nicht als Zementhauptbestandteil definiert. Zemente mit gemahlenem Brechsand als Hauptbestandteil bedürfen einer Zulassung. Neben technischen Nachweisen zu Eigenschaften nach DIN EN 196-1 beziehungsweise DIN EN 197-1 und Dauerhaftigkeitsprüfungen am Beton müssen die Brechsande ebenfalls umweltrelevante Eluat- und Feststoffparameter einhalten.
Ziel der Untersuchungen im Forschungsprojekt “R-Beton” (www.
r-beton.de) war die Erarbeitung von Leitlinien für die Verwendung von Brechsanden bei der Herstellung von Zement (im Rahmen des Projektes „R-Zement“ genannt). Der Großteil der R-Zemente wurde durch Mischen von 90 beziehungsweise 70 M.-% CEM I 42,5 R beziehungsweise 52,5 R mit 10 beziehungsweise 30 M.-% gemahlenem Brechsand im Labor hergestellt. In großtechnischen Betriebsversuchen wurden die R-Zemente durch gemeinsames Mahlen von Klinker, Brechsand und Sulfatträger hergestellt. Es wurden Brechsande aus Betonbruch, Mauerwerksbruch, Dachziegelbruch, Gleisschotter und Bahnschwellen verwendet. Die R-Zemente entsprachen den Festigkeitsklassen 42,5 N bis 52,5 R. Die zulassungsrelevanten Bewertungskriterien für die Dauerhaftigkeit der Betone wurden unter Verwendung der Zemente mit bis zu 10 M.-% Brechsand eingehalten. Die Brechsande erfüllten zudem die umweltanalytischen Anforderungen gemäß DIN 4226-101.
Betrachtet man alle im Projekt mit R-Zementen erzielten Ergebnisse zusammen, ist festzustellen, dass diese Zemente mit bis zu 30 % Brechsand mindestens in Innenbauteilbetonen eingesetzt werden könnten. Voraussetzung wäre ein kontinuierlicher, gleichmäßiger Stoffstrom von entsprechender Qualität zwischen Aufbereiter und Zementwerk.