Klimaschonender Betonbau mit genormten Benchmarks – Die THG-Richtlinie des DAfStb
Das Bauwesen und insbesondere der Betonbau tragen aufgrund ihrer verwendeten Mengen und Treibhausgasemissionen, den sogenannten grauen Emissionen, wesentlich zum Klimawandel bei. Vor diesem Hintergrund wird sich auch das Bauen mit Beton weiterentwickeln. Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) hat sich daher zum Ziel gesetzt, den Wandel der Betonbauweise hin zur Klimaneutralität voranzutreiben, und in seiner Roadmap konkrete Ziele definiert und notwendige Maßnahmen verabschiedet. Daher wurde im Jahr 2021 auch der TA NBB gegründet und mit der Entwicklung von Projekten zur Umsetzung der Ziele betraut. Nach rund zweijähriger Richtlinienarbeit im TA NBB konnte im August 2024 die neue Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Tragwerke aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton“ im Weißdruck veröffentlicht werden. Teil 1 und 2 der Richtlinie regeln „Grundlagen und Nachweis am gesamten Tragwerk“ bzw. „Deckenbauteile“ hinsichtlich der grauen Emissionen, denn diese haben einen signifikanten Anteil am gesamten Betonvolumen. Zielsetzung der neuen Richtlinie ist es, Planenden, Ausführenden und Baustofflieferanten praxisanwendbare Regelungen an die Hand zu geben, um die Treibhausgasemissionen eines Bauprojekts zu minimieren und insbesondere nachzuweisen. Dies erfolgt über die Einführung sogenannter Treibhausgasminderungsklassen (TM-Klassen), welche die Einsparung der grauen Emissionen bezogen auf ein Referenzgebäude des Jahres 2020 quantifizierbar machen und von den Projektbeteiligten als Ziel festgelegt werden können. Dem TA NBB war es bei der Richtlinienentwicklung ein wesentliches Anliegen, die Kreativität aller an Planung und Bau Beteiligten zu fördern und keinesfalls einzuschränken. Daher setzt die neue Richtlinie zwar klare „Spielregeln“ zum quantifizierbaren Nachweis der Treibhausgasemissionen, lässt aber bei der Umsetzung bewusst Freiheiten. So soll die Richtlinie den transparenten Wettbewerb um die besten Lösungen unterstützen.