Einordnung zulässiger Grenzwerte für THG-Emissionen nach DAfStb bezogen auf gebaute Tragwerke
Bei der Errichtung und Entsorgung von Gebäuden und insbesondere deren Tragwerken entstehen enorme Mengen an Treibhausgasen. Als Tragwerksplaner*innen tragen wir somit maßgeblich zur THG-Bilanz des Gesamtgebäudes bei. Eine Reduzierung der grauen Emissionen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentraler Beitrag zum Klimaschutz, um die globale Erderwärmung zu stoppen und das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sind klare normative und gesetzliche Vorgaben unerlässlich.
Einen Aufschlag hierzu macht der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) mit der Veröffentlichung der Richtlinie „Treibhausgasreduzierte Tragwerke aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton“. In der Richtlinie wird ein Referenzwert für das Jahr 2020 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude definiert. Bezogen auf diesen Referenzwert werden Treibhausgasminderungsklassen vorgeschlagen, um eine Einordnung des gebauten Gebäudes hinsichtlich seiner THG-Emissionen zu ermöglichen.
In einer internen Studie hat Schüßler-Plan 14 Nichtwohngebäude und fünf Wohngebäude aus Stahlbeton verschiedenster Randbedingungen gemäß den Vorgaben der DAfStb-Richtlinie ausgewertet. Die Gebäude wurden mit der Einheit kg CO2e/m² BGF ausgewertet. Es wurde von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen.
Bei der Auswertung wurden die Bauteilmassen von As-Built-BIM-Modellen und Bewehrungsstahllisten mit den GWP-Datensätzen gemäß Tabelle B.1 der DAfStb-Richtlinie verknüpft. Im Durchschnitt liegen die Gebäude allesamt unter dem vom DAfStb definierten Grenzwert. Die Nichtwohngebäude lassen sich in die Treibhausminderungsklasse TM-50 einordnen, wohingegen die Wohngebäude in die Treibhausminderungsklasse TM-40 eingeordnet werden können.
Der Vortrag dient der Einordnung der Treibhausminderungsklassen mit Bezug auf bereits ausgeführte Projekte und kann als Handreichung zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen von Tragwerken verstanden werden.