Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Solidian Grid
Die Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ des DAfStb
wird voraussichtlich im Jahr 2023 im Weißdruck veröffentlicht. Ihre Anwendung erfordert zugelassene Bewehrungsmaterialien, die die erforderlichen
Kennwerte nach Teil 2 der Richtlinie bereitstellen. Teil 4 der Richtlinie
schlägt Prüf- und Auswerteverfahren sowohl für stab- als auch für gitterförmige FVK-Bewehrungen vor. Die Firma solidian GmbH hat sich entschlossen, auf Basis des Richtlinienentwurfes und der zugehörigen Prüfverfahren für das Produkt solidian Grid eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung bereitzustellen. Das Institut für Massivbau der RWTH Aachen
(IMB) begleitet das Zulassungsverfahren als Gutachter und hat die erforderlichen Versuche geplant, durchgeführt und ausgewertet. Hierbei gingen Forschung und Praxis Hand in Hand: Im Zulassungsverfahren wurde
beispielsweise ein neues Verbundprüfverfahren für Gitterbewehrungen entwickelt, das kurzfristig noch in den Richtlinienentwurf aufgenommen
werden konnte. Auch die Auswerteverfahren für die Langzeitzug- und
-verbundeigenschaften wurden begleitend zu den Prüfungen neu entwickelt
bzw. erstmals angewendet. Ein struktureller Unterschied zwischen stabförmigen und gitterförmigen FVK-Bewehrungen, der bei allen Prüfungen
und den zugehörigen Auswertungen beachtet werden muss, ist die Rolle
des Betonspaltens. Bei Betonstahlbewehrung oder bei stabförmiger FVKBewehrung wird das Betonspalten in Experimenten in der Regel unterdrückt und in der Bemessung implizit durch Konstruktionsregeln oder die
Betondeckungen im Bauteil erfasst. Gitterförmige Bewehrungen werden aber
vorrangig für dünne, flächige Bauteile eingesetzt, bei denen keine Verbügelung oder große Betondeckung vorhanden ist. Somit muss explizit gegen Betonspalten bemessen oder die Versuche müssen so durchgeführt werden, dass
ein Betonspalten bei der Festlegung der Verbundfestigkeiten erfasst wird.