Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Solidian Grid
Die Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ des DAfStb wird voraussichtlich im Jahr 2023 im Weißdruck veröffentlicht. Ihre Anwen-
dung erfordert zugelassene Bewehrungsmaterialien, die die erforderlichen Kennwerte nach Teil 2 der Richtlinie bereitstellen. Teil 4 der Richtlinie schlägt Prüf- und Auswerteverfahren sowohl für stab- als auch für gitter-
förmige FVK-Bewehrungen vor. Die Firma solidian GmbH hat sich ent-
schlossen, auf Basis des Richtlinienentwurfes und der zugehörigen Prüf-
verfahren für das Produkt solidian Grid eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bereitzustellen. Das Institut für Massivbau der RWTH Aachen (IMB) begleitet das Zulassungsverfahren als Gutachter und hat die erfor-
derlichen Versuche geplant, durchgeführt und ausgewertet. Hierbei gin-
gen Forschung und Praxis Hand in Hand: Im Zulassungsverfahren wurde beispielsweise ein neues Verbundprüfverfahren für Gitterbewehrungen ent-
wickelt, das kurzfristig noch in den Richtlinienentwurf aufgenommen werden konnte. Auch die Auswerteverfahren für die Langzeitzug- und -verbundeigenschaften wurden begleitend zu den Prüfungen neu entwickelt bzw. erstmals angewendet. Ein struktureller Unterschied zwischen stab-
förmigen und gitterförmigen FVK-Bewehrungen, der bei allen Prüfungen und den zugehörigen Auswertungen beachtet werden muss, ist die Rolle des Betonspaltens. Bei Betonstahlbewehrung oder bei stabförmiger FVK-
Bewehrung wird das Betonspalten in Experimenten in der Regel unter-
drückt und in der Bemessung implizit durch Konstruktionsregeln oder die Betondeckungen im Bauteil erfasst. Gitterförmige Bewehrungen werden aber vorrangig für dünne, flächige Bauteile eingesetzt, bei denen keine Verbüge-
lung oder große Betondeckung vorhanden ist. Somit muss explizit gegen Be-
tonspalten bemessen oder die Versuche müssen so durchgeführt werden, dass ein Betonspalten bei der Festlegung der Verbundfestigkeiten erfasst wird.