Teil 1: Betontechnik und Ausführung

Die neue DAfStb-Richtlinie UHFB

Ultrahochfester Beton (UHFB) ist die weltweit wichtigste Entwicklung auf dem Gebiet der Betontechnologie und Betonanwendung der letzten Jahrzehnte. Er ist wesentlich dauerhafter als normal- oder hochfester Beton. Dank seiner hohen Druckfestigkeit von über 150 MPa ermöglicht er den Bau wesentlich filigranerer, massesparender Konstruktionen, die bei gleicher Tragfähigkeit und besserer Dauerhaftigkeit nicht teurer sind als vergleichbare Bauwerke aus Normalbeton. UHFB ermöglicht zum Beispiel auch Rohre mit höherem chemischem Widerstand – in vielen Fällen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen und weniger kostenintensiv. Zudem kann die Umweltbelastung bei Bauwerken um bis zu 40 % verringert werden.

Wegen seiner hervorragenden Eigenschaften wird UHFB überall in der Welt zunehmend – häufig mit den in Deutschland gewonnenen Erkenntnissen – für den Neubau und die Ertüchtigung von Bauwerken verwendet. Überwiegend kommen dabei Fertigteile zum Einsatz. So sind zum Beispiel in Malaysia bereits über 100 Brücken aus UHFB-Fertigteilen gebaut worden – allesamt kostengünstiger als herkömmliche Massivbauten.

In Deutschland wird trotz aller Vorteile bisher äußerst wenig von dieser zukunftsträchtigen Technologie Gebrauch gemacht. Ein Grund dafür mag sein, dass es noch keine abgesicherten Technischen Regelwerke gibt. Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) erarbeitet derzeit die Richtlinie „Ultrahochfester Beton“. Sie deckt als Ergänzung zu DIN EN 206 und DIN 1045, Teil 2 und Teil 3, sowie zu DIN EN 1992-1-1 (EC 2) die gesamte Bandbreite von den Ausgangsstoffen über die Zusammensetzung geeigneter Gemische und die Herstellung des Betons bis hin zur Bemessung und konstruktiven Durchbildung der damit hergestellten Konstruktionen ab. Sie wird nach gegenwärtigem Stand auch die Qualitätssicherung im Fertigteil- und im Transportbetonwerk sowie die Bauausführung umfassen und soll dazu beitragen, die großen Vorteile von UHFB für moderne, langlebige, umweltschonende und wirtschaftliche Bauwerke auch in Deutschland zu nutzen.

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