Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte in Arbeitsverträgen – Wie lange gibt es sie noch?
Kann man Leistungsansprüche für die Zukunft noch wirksam ausschließen?
Die Verwendung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten in Arbeitsverträgen hat zum Ziel, eine dauerhafte Leistungspflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld, Prämien, Treueboni und so weiter auszuschließen. Dieser „Verpflichtungsausschluss“ wird durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) immer mehr erschwert. Unproblematisch ist bislang nur noch eine Art der Leistungserbringung: Der Arbeitgeber zahlt seinem Arbeitnehmer beispielsweise ein Weihnachtsgeld und erklärt...