Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil
Nationale Zusatzanforderungen an harmonisierte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte sind laut EuGH-Urteil in der Rechtsache C-100/13 ebenso unzulässig wie das Ü-Zeichen, welches bislang die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte verdeutlicht hat. Es ergibt sich somit folgende Frage: Wie können Verwender von Bauprodukten zukünftig sicher sein, dass diese geeignet sind, die Anforderungen zu erfüllen und wie kann anstelle des Ü-Zeichens der hierfür erforderliche Nachweis erbracht werden?
Die Verbände der Betonfertigteilindustrie haben unter Federführung des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V....