Leistungserklärung versus Verwendbarkeitsnachweis
Die von Baustoffherstellern nach so genannten harmonisierten Europäischen Normen hergestellten Bauprodukte werden gemäß der Bauproduktenverordnung ab dem 1. Juli 2013 mit einer Leistungserklärung versehen, die grundsätzlich durch die Anbringung des CE-Zeichens ergänzt wird. Damit bedient der Baustoffhersteller den europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte und weist nach, dass seine Bauprodukte eine europaweit einheitlich vereinbarte Marktbefähigung unter Beweis gestellt haben. Dem steht ein Bauunternehmen gegenüber, das mit einer solitären Bauaufgabe befasst ist und am Markt für Bauprodukte...