Modifizierte Teilsicherheitsbeiwerte für Stahlbetonbauteile
Müssen bestehende Tragwerke außerhalb des Bestandsschutzes beurteilt oder bemessen werden, hat dies grundsätzlich auf Basis der aktuellen, bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen zu erfolgen. Das darin enthaltene Sicherheits- und Nachweiskonzept [1, 2] wurde zur Erstellung von Neubauten konzipiert und berücksichtigt, dass zum Zeitpunkt der Tragwerksplanung wesentliche Parameter des noch zu errichtenden Tragwerks (Abmessungen, Werkstoffkennwerte) zwangsläufig nicht feststehen können. Beim Bauen im Bestand besteht dagegen die Möglichkeit, eine Vielzahl im Neubaufall...