Neues Bauvertragsrecht
Seit 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Mit den neuen Regelungen hat der Gesetzgeber erstmals versucht, die Problematiken, die auf Grund der Komplexität und der langen Dauer von Bauvorhaben entstehen, abzubilden. Die allgemeinen werkvertraglichen Regelungen sind hierfür nicht detailliert genug und auch nicht praxistauglich. Das Bauvertragsrecht ist daher bislang geprägt durch Parteivereinbarungen und Rechtsprechung.
Ziel des Vortrages ist es, den Teilnehmern einen zusammenfassenden Überblick über die wesentlichen Regelungen des neuen Bauvertragsrechts zu geben. Die Referentin wird...