Anforderungen an die Aufbereitung

Normgerechter RC-Einsatz in der Betonwarenindustrie

Genehmigungen für Neuaufschlüsse von Rohstoffbetrieben gibt es – wenn überhaupt – nur noch selten; für Erweiterungen müssen schwierige und langwierige Genehmigungsverfahren eingeplant werden. Neben der grundsätzlich erforderlichen Ressourcenschonung ist es daher umso wichtiger, auch andere, ergänzende Wege in der Rohstoffversorgung zu gehen und damit einhergehend den Einsatz von Sekundärrohstoffen (weiter) zu forcieren. Um hier jedoch vergleichbare Qualitäten mit den Primärrohstoffen zu erhalten, die auch dann vollumfänglich den geltenden Normen entsprechen, bestehen zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung, insbesondere z. B. bei Reinigung und Sortierung.

Es muss hier (noch) mehr an das Bewusstsein der ausführenden Unternehmen appelliert werden, sodass die Qualitätssteuerung nach Möglichkeit schon weitestgehend auf der Baustelle beginnt, indem man Aushubböden mit sandigen, kiesigen oder steinigen Anteilen entsprechend von anderen Materialen (z. B. bauschutthaltigen Auffüllungen) separat ausbaut oder beim Gebäuderückbau eine saubere, effektive Entkernung durchführt sowie dann möglichst schon Beton von z. B. Ziegel und Mauerwerk trennt. In dem Aufbereitungsbetrieb wird dann je nach Materialeigenschaft und -zusammensetzung über die weiteren Aufbereitungsschritte entschieden. So kann es z. B. bei sandigen Böden ausreichend sein, dieses Material nur zu sieben, um einen geeigneten Zuschlagstoff zu erhalten. Bei lehmig-kiesigen Böden muss das Material zumeist gewaschen werden, um die lehmigen Anhaftungen vom Material zu lösen, bevor es gebrochen und in die einzelnen Fraktionen klassiert wird. Bei Bauschutt und Beton erfolgen im Aufbereitungsprozess noch weitere Aussortierungen, wie z. B. von Leichtstoffen (z. B. Holz, Kabel mittels teilweiser händischer Auslese als auch über Windsichter) und von Armierungseisen (mittels unterschiedlicher Magnete (Überbandmagnet, Magnettrommel)). Je nach Material können auch ggf. noch weitere Aufbereitungs- und Reinigungsschritte erforderlich werden (z. B. Setzmaschine).

Die Europäische Norm DIN EN
12620:2008-7 legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Stoffe und Mischungen daraus für die Verwendung als Betonzuschlag gewonnen werden. Ergänzend kommen noch die DIN 4226-101:2017-08 und DIN 4226-102:2017-08 bei rezyklierten Gesteinskörnungen zur Anwendung.

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