Silowandsystem aus Betonfertigteilen
Da Fahrsiloanlagen dauerhaft sicher sein müssen, wird derzeit eine neue bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen erstellt.
Da etwa 75 % der bei Unfällen freigesetzten Wasser gefährdenden Stoffe aus Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen kommen, werden die Schutzstandards in diesem Bereich nicht abgemindert, sondern in Kürze in der AwSV gesetzlich verlangt und erfordern besondere Fachkompetenz von Planern, Bauleitern, Statikern und ausführenden Fachfirmen. Erstprüfungen sind dann durch neutrale Sachverständige vor Inbetriebnahme durchzuführen.