Technische Richtlinien für wasserdurchlässige Betonpflasterbeläge
Bis heute gibt es in Frankreich keine Richtlinien zu den Anforderungen an wasserdurchlässige Pflasterbeläge und zu deren Performance. Das Studien- und Forschungszentrum der französischen Beton- und Fertigteilindustrie (Centre d‘études et de recherches de l‘industrie du béton, Cerib) legte kürzlich einen Entwurf vor, der unter anderem technische Anforderungen an wasserdurchlässiges Pflaster und ein Testprotokoll zur vertikalen Permeabilität umfasst.
Nach Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EC) [1] wurden für alle großen Wassereinzugsgebiete allgemeine Richtlinien für ein ausgewogenes und nachhaltiges Wassermanagement festgelegt. Laut diesen Richtlinien müssen die zuständigen Behörden Regenzonen definieren und dabei Gebiete angeben, in denen Maßnahmen zur Begrenzung der Bodenversiegelung und zur Regenwasserein- und -ableitung zu treffen sind. Dabei können die Behörden für neue urbane Siedlungsprojekte den Anschluss an das Abwassersystem versagen, eine maximale Ableitungsrate in die Kanalisation festlegen...