Treppen und Stufenanlagen aus Betonbauteilen im
Außenbereich
Die Bauweisen von Treppenanlagen im Außenbereich unterscheiden sich grundsätzlich von denen im Innenbereich. Im Gegensatz zu Gebäudetreppen, für deren Gestaltung und Abmessungen die Vorgaben der DIN 18065 „Gebäudetreppen; Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“, Ausgabe März 2015, gelten, existieren für Außentreppen bisher keine normativen Vorgaben.
Das in Aufbau befindliche SLG-„Merkblatt für Planung, Ausführung und Instandhaltung von Treppen und Stufenanlagen aus Betonbauteilen im Außenbereich“ stellt eine Zusammenstellung der aktuellen Regeln der Technik dar und reflektiert damit sowohl empirische Erfahrungen, wie auch Kompetenzen der Herstellungs- und Anwendungstechnik von Bauprodukten aus Beton im Treppenbau für den Außenbereich.
Aus der exponierten Lage im bewitterten Außenbereich ergeben sich durch klimatische Einflüsse, insbesondere durch Frost-Tau-Wechsel, Niederschlagseinträge und Einsatz von Taumitteln, bestimmte Anforderungen an die Nutzungssicherheit sowie an Baustoffe und Bauweisen. Hierzu werden innerhalb des Merkblatts alle wesentlichen Begriffe und Anforderungen aufgeführt, inklusive der besonderen Anforderungen, die sich aus den Normen und Regelwerken zum „Barrierefreien Bauen“ und den Regeln der Berufsgenossenschaften bzw. der gesetzlichen Unfallversicherer ergeben.
Das neue Merkblatt soll für Planung, Ausführung und Instandhaltung von Treppen und Stufenanlagen im bewitterten Außenbereich gelten, die unter Verwendung von vorgefertigten Betonbauteilen ausgeführt werden. Es richtet sich insbesondere an Planer und Ausführende und soll diesen einen fundierten Überblick über die grundlegenden, für eine fachgerechte Planung, Ausführung und Instandhaltung zu berücksichtigenden, aktuellen bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen an Treppen geben, ergänzt um praktische Anwendungshinweise und Empfehlungen aus Sicht der Betonfertigteileindustrie. Das neue SLG-Merkblatt soll damit einen Beitrag zur Herstellung von dauerhaft funktionsfähigen und gebrauchstauglichen Treppen und Stufenanlagen aus vorgefertigten Betonelementen im Außenbereich leisten.