Wasserundurchlässige, tragende und nichttragende
Bodenplatten in Tiefgaragen
Für wasserundurchlässige Bodenplatten wurden in der Vergangenheit durch die Tragwerksplaner vorwiegend Standardkonzepte, bemessen nach dem Entwurfsgrundsatz b) der WU-Richtlinie umgesetzt. Ziel dieses Entwurfsgrundsatzes ist es, die infolge der Zwangspannungen zu erwartenden Trennrisse auf so kleine Rissweiten zu begrenzen, dass es zu einer Selbstheilung der Risse kommen kann. Die als Folge des Bemessungskonzepts sich einstellenden Risse stellen jedoch bei hochwertiger Nutzung oder bei Chloridbeanspruchung in Tiefgaragen ein Risiko für die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit dar.
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