DAfStb-Heft 660: „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“
Die DAfStb-Richtlinie „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“,
erstellt vom DAfStb-Unterausschuss „Nichtmetallische Bewehrung“, wurde Anfang 2024 in der ersten Fassung veröffentlicht. Die dort dokumentierten Regeln sind das Ergebnis von langjährigen Forschungsarbeiten und Praxiserfahrungen und bilden den Stand des Wissens in Deutschland in diesem Bereich sehr gut ab.
Das Heft 660 des DAfStb gibt darüber hinausgehende Erläuterungen
und Beispiele, die den Anwendern das Verständnis und den Gebrauch der Richtlinie erleichtern sollen. Das Heft besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil enthält auf der linken Seite den Richtlinientext und auf der rechten Seite Erläuterungen und Anwendungshinweise zu den entsprechenden Abschnitten der Richtlinie, bestehend aus Informa-tionen zu den Hintergründen und den wissenschaftlichen Grundlagen sowie weiterführende Literaturhinweise. Der zweite Teil des Heftes enthält zwei Bemessungsbeispiele, die von Mitgliedern des DAfStb-Unterausschusses „Nichtmetallische Bewehrung“ in eigener Verantwortung verfasst wurden. Exemplarisch wurden zwei Anwendungsfälle aus dem Hochbau gewählt: Im ersten Beispiel wird eine Platte für ein Parkhaus bemessen, bei der eine Carbonfaserverbundkunststoff-Gitterbewehrung als Längsbewehrung eingesetzt werden soll. Hier wird keine Querkraftbewehrung nötig. Das zweite Beispiel behandelt
einen Balken mit stabförmiger Glasfaserverbundkunststoffbewehrung
als Längs- und als Querkraftbewehrung. Die Beispiele zeigen die Bandbreite der von der Richtlinie erfassten Bewehrungstypen sowie sämtliche erforderlichen Nachweise anhand realistischer Belastungen und Abmessungen.
Auch nach Abschluss der Arbeiten an Heft 660 endet die Arbeit des Unterausschusses „Nichtmetallische Bewehrung“ nicht: Die Arbeiten an der zweiten Fassung der Richtlinie wurden bereits begonnen, mit der weitergehende Erkenntnisse, z. B. zur Ermüdung oder zur Vorspannung, erfasst werden und eine Anpassung auf den neuen Eurocode 2 vorbereitet wird.