Neuerungen der künftigen DIN 1045-Reihe für Betonfertigteile
Im August 2023 wurde die neue Generation der Normenreihe DIN 1045 veröffentlicht. Sie besteht aus insgesamt 7 Teilen und umfasst den konstruktiven Betonbau von der Planung über den Beton und die Ausführung auf der Baustelle bis zur Herstellung von Betonfertigteilen.
Von den sieben neuen Normteilen, vgl. Abbildung 1, werden sechs seit dem 28.08.2024 in der aktuellen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2024/1 (MVV TB) zitiert und sukzessive in den Bundesländern baurechtlich eingeführt. Neben zahlreichen technischen Änderungen und Anpassungen gegenüber der letzten, über 15 Jahre alten Normengeneration sind insbesondere die Teile DIN 1045-1000 [7] „Grundlagen und Betonbauqualitätsklassen (BBQ)“ sowie DIN 1045-41 [6] „Anforderungen für die Verwendung von Betonfertigteilen in baulichen Anlagen “neu.
BBQ-Klassen – für Betonfertigteile fast nicht relevant
Die vollständig neue DIN 1045-1000 [7] beinhaltet ein neues Klassenkonzept mit Planungs-, Beton- und Ausführungsklassen sowie einer daraus abgeleiteten Betonbauqualitätsklasse (BBQ-Klasse). Diese Klassen kennen in Bezug auf Kommunikation, Planung, Bauausführung und Beton jeweils drei Anforderungsniveaus:
normal (N)
erhöht (E)
speziell (S)
Je nach vorliegenden Anforderungen wird Bauteilen aus Ortbeton nach DIN 1045-1000 [7], Tabelle Nr. 2, eine Planungsklasse (PK-N/E/S), eine Betonklasse (BK-N/E/S), eine Ausführungsklasse (AK-N/E/S) sowie eine daraus abgeleitete Betonbauqualitätsklasse (BBQ-N/E/S) zugeordnet. Letztere ist Basis für Kommunikationskonzepte, die z. T. BBQ-Ausschreibungs- und -Ausführungsgespräche sowie ein dabei (fort-)entwickeltes Betonierkonzept beinhalten.
Bei der Herstellung von Betonfertigteilen und dem Bauen mit Betonfertigteilen bestehen andere Schnittstellen als im Ortbetonbau, die je nach Vertragskonstellation sehr unterschiedlich sein können. Daher beschreibt DIN 1045-1000 [7] in Anhang A.3 für Betonfertigteile ein eigenes, von den BBQ-Klassen unabhängiges Kommunikationskonzept. Für Betonfertigteile ist eine Einstufung in eine BBQ-Klasse deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen, vgl. DIN 1045-1 [1], Abschnitt 4 (2). Auch BBQ-Ausschreibungs- und -Ausführungsgespräche sind für Betonfertigteile nicht vorgesehen. Das Betonierkonzept liegt in der alleinigen Verantwortung des Betonfertigteilherstellers. Da die Anforderungen an die Kommunikation und deren Dokumentation nach DIN 1045-1000 [7] nicht als Technische Baubestimmungen gelten, besteht auch aus baurechtlicher Sicht keine Pflicht Betonfertigteile in eine BBQ-Klasse einzustufen.
Die Ausführungsklasse wird ausschließlich bei der Ausführung von Ortbetonarbeiten nach DIN 1045-3 [3] in Bezug genommen. Die Herstellung von Betonfertigteilen ist vollständig in DIN 1045-4 [4] und ergänzenden Produktnormen geregelt und nimmt keinen Bezug auf die Ausführungsklassen aus DIN 1045-1000 [7]. Daher ist für Betonfertigteile auch keine Einstufung in eine Ausführungsklasse vorzunehmen.
Anders verhält es sich bei den Betonklassen. Da auch Betonfertigteile oftmals aus Betonen hergestellt werden, die erhöhte oder spezielle Anforderungen im Sinn der DIN 1045-1000 [7], Tabelle Nr. 2, voraussetzen, muss auch für Betonfertigteile eine Betonklasse angegeben werden, mindestens wenn diese von BK-N abweicht. Dadurch werden die entsprechenden Regelungen aus der DIN 1045-2 [2] „scharfgeschaltet“.
Bei der Planung sieht DIN 1045-1 [1], Abschnitt 4 (6) vor, dass für Planungsaufgaben, die eine erweiterte oder spezielle Abstimmung des Planenden mit dem Betonhersteller oder dem Bauausführenden erfordern, eine Planungsklasse PK-E oder PK-S zu wählen ist. Der Betonfertigteilhersteller nimmt gegenüber dem Planer die Aufgaben des Betonherstellers wahr. Sofern sich also aus der Planung ein erhöhter oder spezieller Abstimmungsbedarf mit dem Betonfertigteilhersteller in Bezug auf den zu verwendenden Beton ergibt, sollte eine Einstufung in eine Planungsklasse erfolgen. Das kann z. B. bei speziellen Anforderungen aus der Nutzung, die nicht vollständig durch die Expositionsklassen abgedeckt sind, bei Vorgaben für die Rauigkeit von Oberflächen, beim Einsatz in JGS- oder LAU-Anlagen oder bei individuellen Sichtbetoneigenschaften der Fall sein.
Die neue DIN 1045-4 und DIN 1045-40
Im Bereich der Betonfertigteile erfolgte eine Anpassung der Nummerierung der Normenteile an den Rest der DIN 1045-Reihe. Die nationalen Anwendungsregeln zur europäischen Betonnorm DIN EN 206-1:2001 [16] sowie zur europäischen Bauausführungsnorm DIN EN 13670 [21] waren schon bisher in den Normenteile DIN 1045-2:2008 [8] und DIN 1045-3:2012 [9] enthalten. Die nationalen Anwendungsregeln zur bisherigen europäischen Betonfertigteilnorm DIN EN 13369:2004 [20] wurden hingegen als DIN V 20000-120 [22] veröffentlicht. Die alte DIN 1045-4:2012 [10] war stattdessen eine nationale (Rest- )Produktnorm für die noch nicht europäisch genormten tragenden Betonfertigteile. Zukünftig wird die Systematik, nationale Anwendungsregeln in den Normenteilen der DIN 1045 zu veröffentlichen, auch für die Betonfertigteile übernommen. Gleichzeitig hat man sich entschlossen, konsolidierte Normen herauszugeben, das heißt die europäische Norm und die nationalen Anwendungsregeln werden zur besseren Lesbarkeit in einem verwobenen Dokument veröffentlicht. Die neue DIN 1045-4 [4] wird daher die vollständige nationale Umsetzung der aktuellen DIN EN 13369 [19] inklusive aller zugehörigen nationalen Festlegungen enthalten. Die DIN V 20000-120 [22] entfällt somit. Betonfertigteile, die bislang unter den Geltungsbereich der alten DIN 1045-4:2012 [10] gefallen sind, werden zukünftig von dem neuen Teil DIN 1045-40 [5] erfasst.
Anders als beim Beton (DIN 1045-2 [2]) und der Bauausführung (DIN 1045-3 [3]) werden die allgemeinen Anforderungen an Betonfertigteile nach neuer DIN 1045-4 [4] stets durch eine zusätzliche Produktnorm ergänzt, siehe Abbildung 1. In dieser Produktnorm sind noch einzelne produktspezifische Regelungen enthalten. Bereits in der Vergangenheit kamen zahlreiche europäische Produktnormen ergänzend zur alten DIN EN 13369:2004 [20] (und DIN V 20000-120 [22]) zur Anwendung. Auch die alte nationale Produktnorm DIN 1045-4:2012 [10] bezog sich in vielen Abschnitten auf die DIN EN 13369:2004 [20] und ergänzte diese. Im Detail gab es aber eine Reihe unterschiedlicher Regelungen zwischen den europäisch genormten Betonfertigteilen und denen nach der alten nationalen DIN 1045-4:2012 [10]. Diese Unterschiede wurden in der neuen Normengeneration beseitigt. In Zukunft gelten die neuen allgemeinen Regeln für Betonfertigteile nach DIN 1045-4 [4] in gleicher Weise für Produkte nach europäischer Produktnorm und nach nationaler DIN 1045-40 [5]. Lediglich die Regelungen zur Konformitätsbewertung richten sich europäisch weiterhin nach der Bauproduktenverordnung und national nach den Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer. Daher enthält DIN 1045-40 [5] in allen technischen Punkten ausschließlich Verweise auf DIN 1045-4 [4]. Lediglich in Abschnitt 6 zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gibt es einen Verweis auf baurechtliche Vorgaben und das dort verankerte System A nach DIN18200 [12], welches die Grundlage für ein Übereinstimmungszertifikat ist.
DIN 1045-41: Herstellbar – handelbar – verwendbar
Bis 2016 war jedes tragende Betonfertigteil verpflichtend mit einem Ü-Zeichen gekennzeichnet, bei europäischen harmonisierten Betonfertigteilen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung. Dadurch wurde dokumentiert, dass bei der Herstellung des Betonbauteils nicht nur die in der Leistungserklärung angegebenen europäisch geregelten Eigenschaften eingehalten, sondern auch weitere nationale Anforderungen aus dem Baurecht berücksichtigt wurden. Dazu gehörten u. a. die nationalen Anforderungen an den Beton (z. B. Alkalinachweise) und an den Betonstahl oder Spannstahl (DIN 488 [11] oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen).
Aus rechtlichen Gründen wurde die Doppelkennzeichnung mit CE- und Ü-Kennzeichen ab 2016 untersagt. Dadurch hatten die Verwender von Betonbauteilen keinen Beleg mehr dafür, dass die im nationalen Baurecht verankerten Anforderungen bei der Herstellung der Betonfertigteile berücksichtigt wurden. Hilfsweise wurden daher ab 2016 durch die Verbände der Betonfertigteilindustrie so genannte Anforderungsdokumente veröffentlicht, die eine umfassende Übersicht über zusätzliche nationale Anforderungen an Betonfertigteile beinhalteten. Auf Basis dieser Anforderungsdokumente konnten die Hersteller mittels einer Herstellererklärung einfach die Einhaltung dieser zusätzlichen nationalen Anforderungen für Bauwerke rechtsverbindlich erklären und von einer fremdüberwachenden Stelle privatrechtlich überwachen und zertifizieren lassen.
Mit der DIN 1045-41 [6] hat man jetzt diese verbandlich erstellten Anforderungsdokumente durch eine Norm ersetzt. Dadurch handelt es sich nicht mehr nur um eine Verbandsempfehlung, sondern um einen anerkannten Stand der Technik. Eine bauaufsichtliche Einführung der DIN 1045-41 [6] wird nicht erfolgen, da das wieder zu zusätzlichen bauaufsichtlichen Anforderungen auf Produktebene führen würde, die unzulässig sind. In Zukunft kann der Hersteller also mit einer verbindlichen Herstellererklärung auf Basis von DIN 1045-41 [6] gegenüber seinem Kunden einen Nachweis der Verwendbarkeit erbringen. Dieser wird in DIN 1045-3 [3] , Abschnitt 5.1 (2) e), für den Einsatz von Betonfertigteilen normativ gefordert. Der Umfang der Herstellererklärung ergibt sich aus DIN 1045-41 [6], Tabelle Nr. 2. Weitere allgemeine Hinweise zum Aufbau von Herstellererklärungen können auch DIN 18200 [12], Anhang A, entnommen werden. Nach MVV TB, Abschnitt D.3, sollte die Richtigkeit der Herstellererklärung zur Einhaltung von DIN 1045-41 [6] unter Einschaltung einer anerkannten Stelle dokumentiert werden. Das heißt nichts anderes, als dass eine privatrechtliche Zertifizierung der Einhaltung von DIN 1045-41 [6] üblich wird.
Etwas vereinfacht kann man sagen, die DIN 1045-4 [4] enthält die wesentlichen technischen Informationen zur Herstellung von Betonfertigteilen, die europäische oder nationale Produktnorm, z. B. DIN EN 13225 [18] oder DIN 1045-40 [5], regelt die formalen Anforderungen, um das Betonfertigteil handeln zu können und die DIN 1045-41 [6] enthält die speziellen Anforderungen, um das Betonfertigteil in Bauwerken in Deutschland verwenden zu können.
Die Einhaltung aller drei Normen wird Gegenstand der Fremdüberwachung, wobei sich die rechtliche Grundlage für die Fremdüberwachung und damit die Art der Zertifikate wie folgt unterscheidet:
DIN 1045-4 [4] und nationale Produktnorm DIN 1045-40 [5] -> Übereinstimmungszertifikat nach Landesbauordnung
DIN 1045-4 [4] und harmonisierte europäische Produktnorm -> WPK-Zertifikat nach Bauproduktenverordnung
DIN 1045-41[6] -> privatrechtliche Zertifizierung
Was ist sonst noch neu?
Auch mit der neuen Normengeneration verändert sich der Betonbau nicht von Grund auf. Die gut 360 Seiten der gesamten neue Normenreihe DIN 1045 enthalten jedoch eine Vielzahl von Änderungen, die allerdings im Rahmen dieses Artikels nicht vollumfänglich thematisiert und erläutert werden können. Vor Nutzung müssen bei Einführung die relevanten Normenteile intensiv durchgesehen werden. Dabei ist zu prüfen, ob die jeweiligen Tätigkeiten von Veränderungen betroffen sind. Nachfolgend wird auf eine kleine Anzahl für Betonfertigteile wesentlicher Änderungen hingewiesen, ohne dass diese Aufzählung abschließend oder vollständig ist.
Höherfester Beton
Für höherfesten Normalbeton ab C55/67 galten bislang z. T. abweichende Anforderungen an die WPK und die Zusammensetzung. Diese Grenze wird in der neuen Norm auf C70/85 angehoben. Für Normalbetone ab C70/85 bis C100/115 sowie Leichtbetone ab LC55/60 bis LC80/88 sind eine Reihe zusätzlicher Festlegungen zu beachten, unter anderem eine erweiterte WPK, Vorgaben zur Alkalieinstufung der Gesteinskörnung oder zum Höchstzementgehalt. Die Überwachungsklasse ÜK3 entfällt zukünftig. Ab der Festigkeitsklasse C90/105 und LC70/77 sind darüber hinaus weiterhin zusätzliche bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (abZ/aBG) erforderlich.
Selbstverdichtender Beton
Die Regelungen zu Selbstverdichtendem Beton aus der alten DIN EN 206-9:2010 [17] sowie der DAfStb-Richtlinie Selbstverdichtender Beton [25] sind weitgehend in die neue DIN 1045-2 [2] übernommen worden.
Mindestleimgehalt und erweiterte Erstprüfung
Zur Sicherstellung der Verarbeitbarkeit von Frischbeton auf der Baustelle wurden in DIN 1045-2 [2], Tabelle Nr. 16, neue Mindestwerte für das Leimvolumen festgelegt. Werden diese unterschritten ist eine erweiterte Erstprüfung nach Abschnitt 9.5 erforderlich. Da mit den zusätzlichen Prüfungen primär die Schnittstelle zwischen Betonhersteller und Betonverarbeiter im Baustellenkontext adressiert wird, kann die erweiterte Erstprüfung im Fertigteilwerk, das seinen Beton selbst herstellt, in der Regel bis auf die Ermittlung einer Mindestmischzeit entfallen. Bei der Ermittlung des Mindest-Leimgehaltes ist zu beachten, dass dieser nicht dem Leimvolumen nach DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [23] entspricht.
Neue Zemente
In die neue DIN 1045-2 [2] sind neue Zementarten, u. a. CEM II/C- und CEM VI-Zemente neu aufgenommen worden, vgl. DIN 1045-2 [2], Anhang F. Außerdem wurden zum Teil die normativ geregelten Anwendungsbereiche, insbesondere bei den CEM II-M-Zementen, deutlich ausgeweitet. Diese Zemente konnten für entsprechende Anwendungsbereiche bisher nicht oder nur auf Basis eines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises (abZ/aBG/ZiE) verwendet werden.
Wiedergewonnene Gesteinskörnung
Die bisherigen Betonnormen DIN EN 206-1:2001 [16] und DIN 1045-2:2008 [8] sahen nur die Verwendung von wiedergewonnenen, aus Restwasser oder Frischbeton ausgewaschenen Gesteinskörnungen vor. Nach neuer DIN 1045-2 [2] darf auch durch Brechen von Festbeton wiedergewonnene Gesteinskörnung verwendet werden. Der Festbeton darf dabei noch nicht beim Bauen verwendet worden sein und die wiedergewonnene Gesteinskörnung darf nur intern durch den Hersteller oder eine Gruppe von Herstellern eingesetzt werden. Durch diese Einschränkungen soll sichergestellt sein, dass die durch Brechen wiedergewonnene Gesteinskörnung einschließlich ihrer Ausgangsstoffe bekannt ist und keine negativen Veränderungen, z. B. durch Verschmutzungen, Stoffeintrag oder Ähnliches, aufgetreten sind.
Bei nicht separat aufbereiteten wiedergewonnenen Gesteinskörnungen, die als eine Korngruppe zugegeben werden, ist das Größtkorn zu beachten. Weitere Einschränkungen für den Einsatz von wiedergewonnener Gesteinskörnung sind abhängig von der Art der Wiedergewinnung, dem angestrebten Volumenanteil am Gesamtvolumen der eingesetzten Gesteinskörnung (GK), der Aufbereitung und dem Umfang der Qualitätssicherung, vgl. Tabelle 1.
Unabhängig von der Verwendbarkeit erhärteter Restbetone für wiedergewonnene Gesteinskörnungen nach DIN 1045-2 [2] sind Konstellationen denkbar, in denen der ausgehärtete Restbeton vor dem Brechen unter das Abfallrecht fallen könnte, was die Wiederverwendung juristisch ggf. komplizierter werden lässt.
Rezyklierte Gesteinskörnung
Die Möglichkeiten zum Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen wurden gegenüber der alten DIN 1045-2:2008 [8] und der DAfStb-Richtline Beton mit rezyklierte Gesteinskörnungen [24] etwas ausgeweitet. In Betonklasse BK-N kann rezyklierte Gesteinskörnung bis 25% Volumenanteil Austausch der groben Gesteinskörnung (bezogen auf die gesamte Gesteinskörnung) eingesetzt werden, sofern die allgemeinen Anforderungen an rezyklierte Gesteinskörnungen nach DIN 1045-2 [2], E.3.1, eingehalten werden. In Betonklasse BK-E ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein höherer Anteil rezyklierter Gesteinskörnung zulässig. Auch der Einsatz von feiner rezyklierter Gesteinskörnung ist nach neuer DIN 1045-2 [2] in engen Grenzen zulässig, vgl. Tabelle 2.
Konformitätskontrolle und -kriterien für Beton
Für Normalbeton bis C60/75 wurde die Mindesthäufigkeit der Probennahme leicht verändert, vgl. Tabelle 3. In vielen Fällen wird dadurch jedoch keine Anpassung der gewohnten Probenahme erforderlich werden.
Nachbehandlung im Fertigteilwerk
Die bisher in Bezug genommenen Regelungen zu Nachbehandlungszeiten nach der alten DIN 1045-3:2012 [9] wurden in der neuen DIN 1045-4 [4] durch die europäischen Regelungen aus DIN EN 13369 [19] ersetzt und in einer separaten Tabelle in DIN 1045-4 [4], Anhang P, Tabelle P.1, übersichtlicher dargestellt. Bedauerlicherweise wurde bei Drucklegung der DIN 1045-4 [4] die Expositionsklasse XS vergessen. Die entsprechenden Angaben können aber DIN 1045-4 [4], Abschnitt 4.2.1.3, entnommen werden und sind in Tabelle 4 ergänzt. Durch die Neuregelung reduzieren sich die Anforderungen für die Mindestdruckfestigkeit am Ende der Nachbehandlung für die Expositionsklassen XC2 – XC4, XD1-XD2 und XF1 sowie für Betone, die deutlich höhere Festigkeiten als die Mindestfestigkeit für die jeweiligen Expositionsklasse aufweisen (gilt nicht für XM). Es ist aber zu beachten, dass der Hersteller von Betonfertigteilen in erster Linie am Erfolg der Nachbehandlung und nicht an deren Dauer gemessen wird. Insofern sollte vor Umstellung der Nachbehandlung kritisch geprüft werden, ob die neue Möglichkeit zur Reduzierung der Mindestdauer der Nachbehandlung auch bei ungünstigen Verhältnissen zuverlässig zu einem mangelfreien Betonfertigteil führt.
Sofern kein Nachweis über eine Prüfung der Festigkeit erbracht werden soll, kann eine Anwendung der Werte für die erforderlichen Nachbehandlungsdauern nach DIN 1045-3 [3], Abschnitt 9.6, insbesondere Tabellen Nr. 6 und 7, als gleichwertiger Nachweis angesehen werden.
Wärmebehandlung
Auch für die Anforderungen an eine Wärmebehandlung wurden zunächst die europäischen Regelungen aus der DIN EN 13369 [19] übernommen, siehe DIN 1045-4 [4], Abschnitt 4.2.1.4. Diese lassen sowohl während der Vorlagerung als auch während der Wärmebehandlung zum Teil etwas höhere Temperaturen zu. Bei feuchten und wechselnd feuchten Umgebungsbedingungen sowie gleichzeitig fehlender Langzeiterfahrung wird dafür ein zusätzlicher Nachweis der Eignung der Wärmebehandlung gefordert. Alternativ kann aber weiterhin die DAfStb-Richtlinie zur Wärmebehandlung von Beton [26] angewendet werden, zu der langjährige Erfahrungen vorliegen.
Herstellungstoleranzen
Bereits seit dem Zurückziehen der DIN 18203-1 Toleranzen im Hochbau - Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton [14] besteht das Problem, dass es keine auf die nationalen Bauwerkstoleranzen nach der Passungsnorm DIN 18202 [13] abgestimmten normativen Regelungen für die Herstellungstoleranzen von Betonfertigteilen gibt. Diese Lücke wurde in der neuen DIN 1045-4 [4] durch einen informativen Anhang Q ausgefüllt. Dieser enthält wieder Toleranzen für Betonfertigteile, die auf die nationalen Anforderungen für die Bauwerke abgestimmt sind. Aus formalen Gründen war es leider nicht möglich, diesen Anhang Q normativ und damit verbindlich zu machen. Streng genommen muss der Anhang Q jetzt bei Ausschreibungen und Vergaben separat vereinbart werden. Sofern die DIN 18202 für ein Bauwerk zur Anwendung kommt, ist aber davon auszugehen, dass die Toleranzen nach Anhang Q zur Definition der üblichen Beschaffenheit eines Betonfertigteils in Deutschland heranzuziehen sind. Die Beachtung des Anhangs Q der DIN 1045-4 [4] wird daher dringend empfohlen.
Prüfpläne für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Die WPK-Prüfpläne nach DIN 1045-4 [4], Anhang D, wurden gegenüber den alten Regelungen (DIN EN 13369:2004 [20] und DIN 1045-4:2012 [10]) vereinheitlicht und dabei geringfügig angepasst. Bei Umstellung der Produktion und der werkseigenen Produktionskontrolle auf die neue Normengeneration sollten daher dringend die im WPK-Handbuch angeführten Prüfpläne dahingehend überprüft werden, ob sie noch vollständig mit den Regelungen der neuen DIN 1045-4 [4] übereinstimmen. Gegebenenfalls sind hier kleine Anpassungen erforderlich.
Verwendung von Transportbeton im Fertigteilwerk
In einigen Fertigteilwerken wird für die Herstellung von Betonfertigteilen Transportbeton eines anderen Herstellers verwendet. Dabei muss es sich in jedem Fall um zertifizierten Transportbeton handeln, für den durch den Betonhersteller bereits ein Konformitätsnachweis erbracht wurde. Dennoch ist im Fertigteilwerk sicherzustellen, dass der Beton bei Anlieferung die geforderten Eigenschaften aufweist, ähnlich wie bei einer Annahmeprüfung von Transportbeton auf Baustellen. Anders als bei Baustellen bestehen zwischen Fertigteilwerken und ihren Transportbetonlieferanten in der Regel langjährige Erfahrungen, die sowohl die verwendeten Sorten als auch die Lieferwege etc. betreffen. Grobe Fehler, wie z. B. die Lieferung eines falschen Betons, sollten daher unwahrscheinlich sein und im Rahmen der durch die WPK vorgegebenen Lieferscheinkontrollen und Sichtkontrollen der bestens bekannten Betone auffallen. Trotzdem ist regelmäßig zu prüfen, ob der im Fertigteilwerk ankommende Beton noch die Eigenschaften aufweist, die er laut Sortenverzeichnis und Konformitätsbewertung des Herstellers haben soll. Bisher war zwar die Durchführung solcher Prüfungen in den Betonfertigteilnormen verbindlich vorgeschrieben, der Umfang der Prüfungen und die Bewertungskriterien aber nicht immer einheitlich. Mit der neuen DIN 1045-4 [4], Abschnitt 6.3.6.3, wird für diese Prüfung eine klare Regelung zum Mindestumfang der Probenahme und den Bewertungskriterien vorgegeben. Dabei wird auf die Identitätsprüfung für die Druckfestigkeit nach DIN 1045-2 [2], Anhang B, Bezug genommen. Es sind mindestens 2 Proben je 400 m³ oder Produktionswoche (größere Häufigkeit maßgebend) zu entnehmen. Für die Bewertung gelten die in Tabelle 5 dargestellten Identitätskriterien aus DIN 1045-2 [2], Tabelle B.1.
Zusammenfassung
Die mit der neuen Normenreihe DIN 1045 für den Ortbetonbau eingeführte Klassensystematik der Betonbauqualitätsklassen kommt für Betonfertigteile nur eingeschränkt zur Anwendung. Bei Betonfertigteilen ist lediglich die Betonklasse, sofern von BK-N abweichend, und optional eine Planungsklasse nach DIN 1045-1000 [7] anzugeben. Ausführungs- und die zusammenfassende BBQ-Klasse sowie die im Ortbetonbau obligatorischen Kommunikationskonzepte mit BBQ-Ausschreibungs- und Ausführungsgesprächen gibt es für Betonfertigteile nicht.
Zukünftig wird für tragende Betonfertigteile neben dem Übereinstimmungszertifikat (Ü-Zeichen) oder dem WPK-Zertifikat (CE-Kennzeichnung) ein weiteres privatrechtliches Zertifikat nach DIN 1045-41 [6] üblich sein. Dieses ersetzt die bei vielen Firmen bereits üblichen Zertifikate auf Basis von verbandlichen Anforderungsdokumenten und liefert den Nachweis der Verwendbarkeit in deutschen Bauwerken.
Neben diesen strukturellen Änderungen in der neuen Normenreihe DIN 1045 gibt es auch zahlreiche mehr oder weniger wesentliche technische Änderungen. Diese betreffen sowohl Details zu Betonzusammensetzungen als auch Regelungen der WPK und der Konformitätsbewertung. Insbesondere wurde behutsam versucht, durch eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten wiedergewonnener und rezyklierter Gesteinskörnungen sowie (neuer) klinkerreduzierter Zemente den veränderten ökologischen Anforderungen entgegenzukommen. Mit der Übernahme von europäischen Normvorgaben, z. B. für die Nachbehandlung oder Wärmebehandlung von Betonfertigteilen, wurden europäische Regelungen umgesetzt, wobei die bekannten deutschen Verfahren auf der sicheren Seite liegend ebenfalls weiterhin angewendet werden können.
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Literaturverzeichnis/References: