Die EU und das Ü
Es ist schon einige Monate her, da reichte die Europäische Union Klage ein gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ihr Vorwurf: Deutschland verstoße gegen die Bauproduktenverordnung (BauPVO), stelle an Bauprodukte zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Zugang zum deutschen Markt und behindere den freien Warenverkehr in der EU. Stein des Anstoßes: Die Bauregellisten und das Ü-Zeichen, mit denen Deutschland bisher „nachregelte“, wenn nach deutscher Einschätzung essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte in Europäischen Normen nicht vorhanden waren. Am 16. Oktober gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Kläger Recht (Rechtssache C-100/13).
Vordergründig geht es lediglich um drei bestimmte Produkte aus den Bereichen Dichtungen, Dämmstoffe sowie Fenster und Türen. Prinzipiell geht es aber um den Vorrang von EU-Regelungen vor nationalen Regelungen. Und so verunsicherte das Urteil viele Hersteller von Zulieferprodukten, auch in benachbarten Segmenten der Bauindustrie.
Von den zuständigen Behörden in Deutschland war lange wenig zu hören zu dem Vorgang. Erst jetzt kommt Bewegung in die Angelegenheit. In einer Stellungnahme vom 13. April äußert sich das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt): In den von der EU bemängelten Fällen werden die Regelungen der Bauregellisten außer Vollzug gesetzt. Und in den Gremien der Bauministerkonferenz wird beraten, „welche Konsequenzen aus dem Urteil für das deutsche Bauproduktenrecht zu ziehen sind“. So könnte es bald wieder mehr Klarheit für alle Marktteilnehmer geben.