Aktuelle und geplante Rechtslage

Herstellerhaftung für Ein- und Ausbaukosten von ­Betonwaren?

Baustoffe werden gesetzlich als „Bauprodukt“ definiert. Gemeint sind damit alle Werkstoffe, die zum Errichten von Bauwerken genutzt werden, also auch Betonwaren. Neben Bauplanungs- und Ausführungsfehlern bergen Bauprodukte ein Risikopotenzial, was Baumängel oder -schäden anbelangt. Daher ist die Frage virulent, wer für Mängel und Schäden am Bau haftet, die auf mangelhafte Bauprodukte zurückzuführen sind.

Grundsätzlich gilt, dass der Bauunternehmer haftet, denn die Beschaffung der Baustoffe ist die typische Aufgabe des Bauunternehmers. Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine...

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