Konsequenzen des EuGH-Urteils für Kleinkläranlagen und Betreiber
Zum Stichtag 01.12.2015 ist vieles klar – ebenso vieles jedoch noch unklar. Die Bundesrepublik Deutschland hat angekündigt, das EuGH-Urteil vom 16.10.2014 vollinhaltlich anzuerkennen und entsprechend umzusetzen.
Zum heutigen Tag ist die grobe Richtung durch einen Beschluss der Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) vorgegeben. Viele Detailfragen jedoch sind noch unbeantwortet. Rechtssicherheit wird es erst mit der nächsten Vollversammlung der vorgenannten Arbeitsgemeinschaft im März 2016 geben.
Die in den Zulassungsgrundsätzen des DIBt enthaltenen nationalen Produktanforderungen entfallen und...