Änderung der Abwasserverordnung – Folgen für den Vollzug
Bisher wurden für serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen (KKA) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) durch das DIBt erteilt. In der abZ werden Anforderungen an Bemessung, Einbau, Betrieb und Wartung der KKA gemäß der wasserrechtlichen Vorgaben in § 57 und § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert.
In Folge des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie (Rechtssache C-100/13) darf seit dem 16. Oktober 2016 für KKA, die unter die harmonisierte europäische Norm DIN EN 12566 fallen, keine neue abZ durch das DlBt erteilt oder verlängert werden. Bereits erteilte abZ behalten jedoch während...