Neuauflage der DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton –
Neueste Regelungen und Entwicklungen
Stahlfaserbetone haben durch den Wegfall lohn- und zeitintensiver Bewehrungsarbeiten ein enormes Potenzial. Darüber hinaus bieten Stahlfaserbetone exzellente mechanische Eigenschaften, wie u. a. den Zugkraftanteil der Stahlfaserbewehrung, die hohe Duktilität und das sehr gute Rissverhalten.
Aus diesen Gründen ist seit den 1970er Jahren die Bedeutung von Stahlfaserbetonen in der Bauwirtschaft signifikant angestiegen. Dies hatte zur Folge, dass zunächst Merkblätter des Deutschen Betonvereins (DBV) für spezielle Anwendungsgebiete und hierauf aufbauend 2001 das DBV-Merkblatt „Stahlfaserbeton“ mit allgemeinen Bemess-ungs- und Konstruktionsregeln erarbeitet wurden. Mit zunehmenden Erfahrungen und Erkenntnissen wurde vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) die DAfStb-Richtlinie „Stahlfaserbeton“ erarbeitet und diese letztendlich 2010 als bauaufsichtliches Regelwerk in Deutschland eingeführt. Die Richtlinie von 2010 ergänzte die DIN 1045 Teil 1 bis 3 und umfasste die wichtigsten Regelungen für die Her-stellung, Bemessung und Konstruktion von Stahlfaserbeton. 2012 erfolgte eine formelle Anpassung an den Eurocode 2.
Auf Basis neuester Forschungsergebnisse wurde die Richtlinie von 2012 nun in zwei Punkten wesentlich überarbeitet bzw. ergänzt. Dies betrifft zum einen Regelungen zur Torsionsbemessung – die bislang aufgrund mangelnder Erfahrungen fehlten – und zum anderen die Regelungen zur Rissbreitenbeschränkung mit Kombinationsbewehr-ung, die hinsichtlich der Verwendung des so genannten L1-Wertes angepasst wurden. Die überarbeitete Richtlinie liegt seit Juni 2021 als Weißdruck vor und die bauaufsichtliche Einführung wird für das Jahr 2022 erwartet. Neueste Entwicklungen befassen sich u. a. mit sehr hohen Fasergehalten, Durchstanzen und vorgespannten Bau-
teilen. Zudem wird auf europäischer Ebene zurzeit eine neue Eurocode-Generation erarbeitet, die auch die Bemessung und Konstruktion von Stahlfaserbeton regeln soll (Annex L).