Neue technische Beurteilungsregeln
als EuGH-Urteil-Konsequenz
Im Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, „dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/106/EWG verstoßen hat“. Als Reaktion darauf wurde die Bauregelliste Teil B in weiten Teilen zurückgezogen. Damit entfiel die rechtliche Grundlage für die bauaufsichtlichen Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt für bereits durch europäisch harmonisierte Normen geregelte Produkte. Das DIBt schrieb in seiner Stellungnahme vom April 2015 zur Rechtslage von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen unter anderem: „Für die über...