Rechtliche Situation für die Zulassung
Nach Bauproduktenverordnung muss jedes europäische Land eine Produktinformationsstelle einrichten, welche Auskunft darüber gibt, welche Anforderungen in dem jeweiligem Land bezüglich der Leistungserklärung und sonstiger, etwa national gültiger zusätzlicher Vorschriften zu einem Bauprodukt gelten. Für das Bauprodukt Kleinkläranlage könnten das zum Beispiel folgende Anforderungen sein: Standsicherheit, Wasserdichtigkeit, Dauerhaftigkeit, Brandverhalten und Reinigungsleistung. So fordern viele europäische Länder Ablaufgrenzwerte oder Mindestreinigungsleistungen für die Qualität des gereinigten...