Erste Ergebnisse der Anwendung der Technischen Spezifikation 16 637

Gefährliche Stoffe im Bauprodukt Kleinkläranlage

Grundanforderungen wie die Prüfung der Standsicherheit oder eine Einteilung in Brandschutzklassen sind gängige Nachweise für Bauprodukte. Doch in den letzten beiden Dekaden rückt der Gesundheits- und Umweltaspekt verstärkt in den Vordergrund. Produktnormen wie die EN 12566 für Kleinkläranlagen sind ergebnisorientiert, das heißt, dass nicht die Materialzusammensetzung oder Inhaltsstoffe sondern nur Materialeigenschaften wie zum Beispiel Festigkeit oder Dichte festgelegt sind. Das Technische Komitee CEN/TC351 erarbeitet zu diesem Zweck horizontale Prüfverfahren, mit deren Hilfe die Freisetzung...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2014 Konsequenzen aus der Bauproduktenverordnung

Wassergefährdende Stoffe und Kleinkläranlagen

Am 24. April 2011 trat die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft und ersetzte am 01. Juli 2013 die bis dahin gültige Bauproduktenrichtlinie vollständig. Auch in der neuen BauPVO werden...

mehr
Ausgabe 02/2017 Kleinkläranlagen in Österreich

Rechtliche Situation für die Zulassung

Nach Bauproduktenverordnung muss jedes europäische Land eine Produktinformationsstelle einrichten, welche Auskunft darüber gibt, welche Anforderungen in dem jeweiligem Land bezüglich der...

mehr
Ausgabe 02/2013 Was erwartet die Hersteller?

Auswirkungen der neuen Bauproduktenverordnung auf die CE-Kennzeichnung

Am 4. April 2011 wurde die „Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung...

mehr
Ausgabe 02/2020 Nachrüstsätze von Kleinkläranlagen

CE-Kennzeichnung, Zulassung und freiwillige Hersteller-erklärung

Nachrüstsätze in der Klärtechnik sind ein wesentlicher Bestandteil der Branche und werden vorzugsweise in geeigneten Betonbehältern eingebaut. Somit unterliegen sie als Produkt verschiedenen,...

mehr
Ausgabe 02/2013 Handelshemmnisse durch nationale Anforderungen am Beispiel des Französischen Generalprotokolls

Eingeschränkter Warenverkehr für Kleinkläranlagen trotz CE-Kennzeichnung?

Von der Einführung der Bauproduktenrichtlinie, respektive Bauproduktenverordnung, versprachen sich die Hersteller von Bauprodukten, wie etwa von Kleinkläranlagen (KKA), eine „(…) Beseitigung der...

mehr