Was lange währt wird endlich gut?
Das Thema „Einsatz von Fremdpersonal“ kommt einfach nicht zur Ruhe. Nach dem Durcheinander, das die Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 angerichtet hat, müssen sich Arbeitgeber 2017 mit gesetzlichen Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und des Werkvertragsrechts herumschlagen. Im Koalitionsvertrag von 2013 ist die Bekämpfung von versteckter Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträgen vereinbart worden. So weit, so gut. Nachdem der erste Entwurf sowohl von Arbeitgeberseite, als auch von den Gewerkschaften stark kritisiert wurde, hat das BMAS nachgebessert. Der vom...