Wo geht die Reise hin?
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-100/13 vom 16. Oktober 2014 [1] hat in allen Bereichen des deutschen Bauwesens gehöriges Aufsehen erregt. Nach allgemeiner Auslegung dürfen demnach keine nationalen Anforderungen zusätzlich zu den harmonisierten europäischen Produktnormen gestellt werden, so wie dies in Deutschland unter anderem durch die Bauregelliste B Teil 1 geschieht. Derzeit wird intensiv beraten, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben. Ziel der Bauministerkonferenz ist eine europarechtskonforme Umsetzung des Urteils bei gleichzeitiger...